ORGANISATORISCHES
Wahltherapie | Stornierung
Ergotherapie wird durch den Praktischen Arzt oder Facharzt verordnet. Am Verordnungsschein muss die Anzahl der Therapien, sowie die Zeit und falls nötig der Hausbesuch vermerkt sein. z.B.:
10x Ergotherapie á 60min + Hausbesuch.
In Folge ist eine chefärztliche Bewilligung der Verordnung notwendig, um eine Kostenrefundierung durch die jeweilige Krankenkassa zu gewährleisten.
Ich arbeite als Wahltherapeutin, d.h., nach erfolgter Therapie ist die Rechnung per Erlagschein zu bezahlen und infolge bei der Krankenkassa einzureichen.
Je nach Krankenkassa werden zwischen 60-80% rückerstattet. Private Versicherungen übernehmen in der Regel den Selbstbehalt.
Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, so bitte ich Sie zeitgerecht abzusagen – bis spätestens 24h vor dem vereinbarten Termin.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ein versäumter Termin in Rechnung gestellt wird. Auch ein zu spät kommen kann nicht am Ende der Therapie angehängt werden.